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Gemeinsame Drogenkontrollen beim Frequency-Festival: Zahlreiche Führerscheinentzüge

216 Führerscheine wegen Drogen am Steuer beschlagnahmt – Landesverkehrsabteilungen aus Österreich und Deutschland im Einsatz.

Im Zuge des Frequency-Festivals in St. Pölten kooperierten die Landesverkehrsabteilung Niederösterreich, deutsche Polizeibeamte und diverse österreichische Landesverkehrsabteilungen, um Drogenkontrollen rund um die Event-Locations durchzuführen.

Bei diesen Überprüfungen wurden 216 Führerscheine wegen Drogengebrauchs und Fahren unter Einfluss von Drogen entzogen. Außerdem gab es sechs Fälle von Alkohol am Steuer, bei denen die Führerscheine vorübergehend abgenommen wurden.

Die alarmierenden Ergebnisse, dass insgesamt 216 Führerscheine wegen des Verdachts auf Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand abgenommen wurden, rücken die Bedeutung des Suchtmitteltests in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit.

Rechtlicher Hintergrund

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) aus dem Jahr 1960 legt die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf den Verdacht der Suchtgiftbeeinträchtigung fest:

  1. Vorführung zum Arzt: Bei begründetem Verdacht auf Suchtmittelbeeinträchtigung muss der betroffene Fahrer zu einer medizinischen Untersuchung vorgeführt werden. Die Durchführung dieser Untersuchung obliegt speziell geschultem Personal der öffentlichen Sicherheit.
  2. Freiwilliger Urintest am Anhalteort: Wenn der betroffene Fahrer einverstanden ist, kann ein Urintest am Ort der Kontrolle durchgeführt werden. Dieser Test ist freiwillig und es muss klargestellt werden, dass die Verweigerung keine rechtlichen Konsequenzen hat. Es muss darauf geachtet werden, dass der Urintest nicht in der Öffentlichkeit stattfindet und die Privatsphäre der Person gewahrt bleibt. Ein negativer Urintest kann dem Fahrer helfen, sofort zu beweisen, dass er nicht unter dem Einfluss von Suchtmitteln steht.
  3. Verpflichtende klinische Untersuchung: Bei weiterhin bestehendem Verdacht muss eine klinische Untersuchung samt Blutentnahme durch einen Arzt durchgeführt werden. Das Blut wird anschließend in einem Labor analysiert, was etwa 10 bis 14 Tage in Anspruch nimmt.

Konsequenzen

Während der Wartezeit auf das Ergebnis der Blutuntersuchung gilt der Führerschein des betroffenen Fahrers als vorläufig entzogen. Ist das Gutachten erstellt und dem zuständigen Amt vorgelegt, wird der betroffene Fahrer über das Ergebnis informiert. Dies erfolgt entweder durch eine Strafverfügung, falls eine Beeinträchtigung nachgewiesen werden konnte, oder durch eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 5 StVO 1960, falls keine Beeinträchtigung festgestellt wurde.

Redaktion Stadtradio Krems

Redaktion Stadtradio Krems

Tobias Winkelhofer

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