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„Handlanger“ erhält 20 Monate unbedingt!

Islam Y., ein flüchtiger Hochrisiko-Häftling, hat nach seiner Flucht während einer MRT-Untersuchung einen Mann in Wien-Favoriten schwer verletzt. Ein Komplize, der die Tat mitgefilmt hat, wurde zu 20 Monaten Haft verurteilt. Der Aufenthaltsort von Islam Y. bleibt unbekannt.

Laut einem Bericht des „Kurier“ gibt es nach wie vor keine Spur von Islam Y., einem Hochrisiko-Häftling der Justizanstalt Krems-Stein, der am 14. November 2023 während einer MRT-Untersuchung flüchtete. Am Abend des 21. November wurde bekannt, dass er in Wien-Favoriten den Mann seiner Cousine abpasste und ihn spitalsreif schlug. Der „Handlanger“, der ihm das Opfer zuführte, wurde am Freitagnachmittag am Wiener Landesgericht zu 20 Monaten unbedingter Haft wegen Beitragstäterschaft zur schweren Körperverletzung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Opfer wurde unter dem Vorwand aus seiner Wohnung gelockt, um etwas zu besprechen, und dann von Islam Y., der mit einem europäischen Haftbefehl gesucht wird, überfallen. Der Angegriffene erhielt mehrere Schläge und Tritte, was zu schweren Verletzungen führte. Islam Y., ein ehemaliger Mixed-Martial-Arts-Kämpfer tschetschenischer Herkunft, verbüßte eine elfjährige Freiheitsstrafe, unter anderem wegen Raubes.

Die Gewalttat wurde von dem Mann, der das Opfer in die Falle lockte, mit dem Handy gefilmt und in der tschetschenischen Community verbreitet, um die Ehre von Islam Y. wiederherzustellen. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen, darunter Brüche des Jochbeins und des Oberkiefers sowie ein Galeahämatom.

Der Aufenthaltsort von Islam Y. ist derzeit unbekannt. Für Hinweise, die zu seiner Ergreifung führen, ist eine Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt. Das Gericht betrachtete den Angeklagten als „Handlanger“ von Islam Y. und wies darauf hin, dass ohne dessen Hilfe die Tat nicht möglich gewesen wäre.

Das Opfer zeigte sich in der Verhandlung eingeschüchtert und betonte, keine Anzeige erstattet zu haben. Trotz erheblicher gesundheitlicher Schäden machte er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend.

Redaktion Stadtradio Krems

Redaktion Stadtradio Krems

Tobias Winkelhofer

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